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Intro

Vom 17. Januar 1997 bis zum 18. Januar 2011 bildeten sechs führende Lkw-Hersteller (DAF, Iveco, MAN, Mercedes, Volvo/Renault und Scania) ein Kartell. Sie manipulierten die Bruttolistenpreise, verzögerten die Einführung von Fahrzeugen mit neueren Emissionstechnologien und gaben die Entwicklungskosten für diese Technologien an die Käufer weiter. Das Kartell wurde informell bei einem Treffen in einem Brüsseler Hotel am 17. Januar 1997 gegründet und markierte den Beginn dieser illegalen Zusammenarbeit.

Entwicklung und Aufdeckung des Kartells

Anfangs trafen sich die leitenden Angestellten dieser Unternehmen häufig, manchmal auf Messen, und ergänzten ihre Gespräche bis 2004 durch Telefongespräche. Danach wurden die Kartellaktivitäten über deutsche Tochtergesellschaften dieser Hersteller koordiniert, wobei die Kommunikation hauptsächlich auf elektronischem Wege erfolgte, einschließlich E-Mails und gelegentlicher persönlicher Treffen (z. B. in München am 4. und 5. Juli 2005). MAN meldete das Bestehen des Kartells am 20. September 2010 bei der Europäischen Kommission, beendete damit seine Beteiligung und beantragte die Anwendung der Kronzeugenregelung. Dies führte zu unangekündigten Nachprüfungen durch die Kommission im Januar 2011, die am 18. Januar 2011 das formelle Ende des Kartells bedeuteten.

Gerichtsverfahren und Geldbußen

Das Ermittlungsverfahren gegen die Lkw-Hersteller wurde von der Europäischen Kommission am 20. November 2014 offiziell eröffnet. Aufgrund ihrer Kooperation im Rahmen der Kronzeugenregelung und der Bereitstellung von Beweismaterial erhielten MAN, Volvo/Renault, Daimler (Mercedes) und Iveco geringere Geldbußen. Am 19. Juli 2016 verhängte die Kommission gegen DAF, Iveco, MAN, Mercedes und Volvo/Renault wegen ihrer Beteiligung an dem Kartell Geldbußen in Rekordhöhe von insgesamt über 2,9 Mrd. EUR. Scania, das dem Vergleich nicht zugestimmt hatte, focht die Vorwürfe weiterhin an. Am 27. September 2017 wurde Scania wegen Verstoßes gegen die EU-Kartellvorschriften zu einer Geldbuße von 880 Millionen Euro verurteilt. Der Europäische Gerichtshof wies die Berufung von Scania am 2. Februar 2022 zurück und bestätigte die Geldbuße in Höhe von 880 Millionen Euro.

Auswirkungen und Entschädigung

Diese Klagen verdeutlichen die strenge Durchsetzung des Wettbewerbsrechts durch die Europäische Kommission, insbesondere in Bezug auf Praktiken, die sich auf die Kosteneffizienz und die Innovation in der Lkw-Industrie auswirken. Unternehmen und Einzelpersonen, die während des Kartellzeitraums betroffene Lkw gekauft oder geleast haben, haben die Möglichkeit einer Entschädigung, die von Unternehmen wie LitFin, das in den Niederlanden die Finanzierung von Gerichtsverfahren und den Aufkauf von Forderungen anbietet, unterstützt wird. Diese Ereignisse unterstreichen, wie wichtig die Aufrechterhaltung des Wettbewerbs ist, um die Entwicklung umweltfreundlicher Technologien im europäischen Verkehrssektor zu fördern.

Die wichtigsten Erkenntnisse

  • Von 1997 bis 2011 bildeten führende Lkw-Hersteller ein Kartell, das die Preise manipulierte und die Einführung von Emissionstechnologien verzögerte, was zu Geldbußen in Höhe von 3,8 Milliarden Euro durch die Europäische Kommission führte.
  • Lkw-Käufer aus den Jahren 1997 bis 2014 können eine Entschädigung erhalten, wobei sie die Möglichkeit haben, ein Gerichtsverfahren in den Niederlanden zu finanzieren oder ihre Forderungen sofort über LitFin aufzukaufen.
  • MAN wurde die Geldbuße für die Aufdeckung des Kartells vollständig erlassen, während andere Teilnehmer wie Volvo/Renault und Daimler geringere Geldbußen für ihre Kooperation mit der EU-Untersuchung erhielten.
  • Unabhängig davon, ob Sie betroffen sind oder nur Ihre Möglichkeiten ausloten, können Sie prüfen, ob Sie Anspruch auf Entschädigung haben.

Quellen

  1. Die chronologische Geschichte des LKW-Kartells – TruckLex [Internet]. trucklex.com. 2022 [zitiert 2024 Apr 17]. Verfügbar unter: https://trucklex.com/the-chronological-history-of-the-truck-cartel/
  2. Presseecke [Internet]. Europäische Kommission – Europäische Kommission. Abrufbar unter: https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/es/IP_16_2582

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